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Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  ( HWK )

Energienews


05.01.2017

Förderung für Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Private Eigentümer und Mieter können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. Euro (von 10 Mio. Euro) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. Euro (49 Mio. Euro) für das Jahr 2017.

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden 2016 mehr als 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert. Seit 1. April 2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 Euro, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 Euro investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

Im Jahr 2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. Euro bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden mehr als 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z.B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.

Seit November 2016 werden alle Förderzuschüsse digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf www.kfw.de/zuschussportal zu finden oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater