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Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  ( HWK )

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Energieausweis

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Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden im Gebäudeenergiegesetz ( GEG ) geregelt.

Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Ein Energieausweis ist für eine Gültigskeitsdauer von 10 Jahren auszustellen.
Ein Energieausweis ist als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis auszustellen.


Ich bin berechtigt Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.

 


Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular